Wohnraumentwicklung ist seit Jahren ein Thema, sowohl in Bayern als auch in Bernhardswald. Gleichzeitig stehen wir aber auch vor dem Problem des immer weiter voranschreitenden Flächenverbrauchs. Im Ort Bernhardswald kommt es durch diverse Baulücken zusätzlich noch zu einem nicht sehr ansehnlichen Ortsbild.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die von der CDU/CSU geführten Bundesregierung eingesetzte Baulandkommission, die Ausschöpfung baurechtlicher Instrumente: Sowohl bei der Anwendung bestehender Rechtsinstrumente, als auch bei der Verbesserung der Wirksamkeit von Instrumenten zur Baulandmobilisierung. Als Instrument hierzu wird unter anderem der §176 Baugesetzbuch genannt, der Investoren von unbebauten Grundstücken über Bauaufforderung und Gebühren dazu bewegen soll ihre Grundstücke zu bebauen.
Wir hatten uns im Sommer 2020 entschlossen einen entsprechenden Antrag in den Gemeinderat einzubringen.
In der Fraktionssprechersitzung im September 2020 konnte aber bereits geklärt werden, dass der von uns beabsichtigte Zweck nicht zu mehr Bautätigkeit, sondern vielmehr zu einer unnötigen Belastung der Verwaltung sowie einer unangemessenen Benachteiligung der Investoren führen würde. (Stellungnahme des Gemeindetags).
Antrag zurückgezogen
Wir haben uns daher entschieden den Antrag in diesen Punkt zurückzuziehen und waren „nur“ noch an der Sachstandsaussage zu den unbebauten Grundstücken interessiert.
Es sind aktuell 102 Grundstücke in der Gemeinde Bernhardswald baureif. Die Gemeinde Berhardswald hat aktuell eine Einkommensteuerumlage von 3,7kk € pro Jahr. Wenn man die Grundstücke bebauen würde, kämen ca. 400 neue Bürger in Bernhardswald hinzu. Nach unserer Schätzung würde es zu einer Steigerung der Umlage allein durch die Mehreinwohner von fast 300k € pro Jahr bedeuten. Andere Steuern, wie erhöhte Grundsteuer, mehr Gewerbesteuer und Umsatzsteuer sind hier noch gar nicht dabei.
Angesichts dieser Zahlen und dem hohen Bedarf an Wohnraum in Bernhardswald, sind wir weiterhin der Meinung, dass hier etwas unternommen werden sollte, denn schon im Grundgesetz steht, dass Eigentum auch verpflichte. Unserer Meinung nach müssen nun andere Möglichkeiten gesucht werden, wie es in Bernhardswald gelingen kann geleichzeitig Wohnraum zu schaffen, das Ortsbild zu verbessern und dabei den Flächenverbrauch so gering wie möglich zu halten.