Da ab 01.01.2025 auch in Bernhardswald die neue Grundsteuer gelten wird, möchten wir den Hintergrund, unsere Vorschläge und die Beschlusslage erläutern.
Warum Grundsteuer
Die Grundsteuer ist die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden. Auch in Bernhardswald macht die Grundsteuer einen großen Teil der Einnahmen aus. Den Gemeinden soll damit die Möglichkeit gegeben werden eigene Einnahmen zu generieren, um damit für alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Leistungen (Spielplätze, Schulen, Straßen,…) anbieten zu können. In Bernhardswald macht die Grundsteuer mit ca. 600.000 Euro den zweitgrößten Einnahmeposten aus. Es gibt zwei unterschiedliche Grundsteuern in einer Gemeinde, die Grundsteuer A ( wird von der Landwirtschaft gezahlt) und die Grundsteuer B (zahlen alle anderen). Eine Grundsteuer C, die gegen Spekulationen wirken soll, gibt es in Bayern nicht.
Die Berechnung der Grundsteuer setzt sich immer aus dem Messbetrag (legt das Land fest) und dem Hebesatz (legt die Gemeinde fest) zusammen.
Reform und Bayern
Da die Grundlagen der Berechnung schon sehr alt waren, hat das Bundesverfassungsgericht der Politik die Hausaufgabe gegeben das neu zu Regeln. Die Bayrische Staatsregierung hat eine Öffnungsklausel genutzt und ein eigenes Verfahren auf den Weg gebracht.
Im Unterschied zu anderen Modellen zählt in Bayern ausschließlich die Fläche (Grundfläche, Wohnfläche, Ertragsfläche). Details können auch hier beim BR nachlesen werden.
Dieses sehr einfache Modell führt dazu, dass ein Grundstück mit Neubauhaus, das sehr gut an Straßen/ÖPNV, Internet, Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte angeschlossen ist, den gleichen Messbetrag hat, wie ein einsames Grundstück mit baufälligem Haus, wenn die Flächen gleich sind.
Dieses Modell fördert die Ungerechtigkeit und benachteiligt in Bernhardswald ganz konkret die kleineren Ortsteile. Darauf hat aber die Gemeinde keinen Einfluss, weil die CSU/FW-Koalition in München das so vorgeben hat.
Es gibt in der Diskussion noch den Begriff der Aufkommensneutralität. Dieser etwas sperrige Begriff sagt eigentlich nichts anderes, als dass die Gemeinden nach dem 01.01.2025 genauso viel Einnahmen haben sollen wie davor. Für einzelne Grundstücke wird es teurer für andere billiger, in Summe über alle soll es gleich bleiben.
Der Hebesatz
Jede Gemeinde muss zur Berechnung der Grundsteuer einen Hebesatz festlegen. Die zu zahlende Grundsteuer ist einfach dieser Hebesatz multipliziert mit den Messbetrag. Mit der Wahl der richtigen Hebesätze kann die Gemeinde aufkommensneutral die Steuer erheben. Der Hebesatz vor und nach der Reform ist nicht miteinander vergleichbar, da sich die Basis (Messbetrag) geändert hat.
Was gilt in Bernhardswald
In der Gemeinderatssitzung vom 13.11. wurden die Hebesätze festgelegt. Sowohl für die Landwirtschaft, als auch für die anderen Grundstücke wurde ein Hebesatz von 350% beschlossen.
Warum haben wir dagegen gestimmt
An der Ungerechtigkeit gegenüber den ländlichen Gebieten können wir nichts ändern, das hat die Staatsregierung zu verantworten.
Der Satz von 350% führt aber in Bernhardswald dazu, dass in der Grundsteuer B ca. 200.000€ mehr eingenommen werden und gleichzeitig die Grundsteuer A ca. 20.000 € gesenkt wird. Für uns war es nicht verständlich, warum eine Erhöhung der Grundsteuer einseitig von der normalen Bevölkerung getragen werden und die Landwirtschaft einseitig entlastet werden soll.
Unser Vorschlag
Wir haben einen Satz von 310% für die Grundsteuer B und einen Satz von 390% für die Grundsteuer A vorgeschlagen. Damit wären die Lasten deutlich gerechter verteilt worden. Leider konnten wir uns nicht gegen CSU und SPD durchsetzen.