In der Gemeinderatssitzung vom 12.07.2023 wurde unsere Antrag auf Beitritt zu Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit“ behandelt. Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen.
Die derzeitige Straßenverkehrsordnung legt den Kommunen starke Zügeln bei der Ausweisung von Tempo 30 an. Auch die Gemeinde Bernhardswald ist davon betroffen, da z. B. die Forderungen zu Tempo 30 aus Sicherheitsgründen in der Regensburgerstr. und anderen Straßen von den zuständigen Behörden mit Hinweis auf die derzeitige StVO abgelehnt wurden.
Doch seit langem ist bekannt, dass eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h sehr viele positive Auswirkungen für die Menschen hat:
- Die Straßen werden wesentlich sicherer, gerade für die besonders
Gefährdeten, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bzw.
mobilitätseingeschränkt sind. - Die Straßen werden leiser – und das Leben für die Menschen, die an diesen
Straßen wohnen, deutlich angenehmer und gesünder.
Davon profitieren alle, Autofahrerinnen, Radfahrerinnen, Fußgängerinnen und Anwohnerinnen.
Die Erklärung der Initiative lautet:
„Die für Mobilität und Stadtentwicklung zuständigen Beigeordneten, Bürgermeister*innen und Stadtbaurät*innen der unterzeichnenden Städte erklären daher:
- Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.
- Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.
- Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.