Windkraft für Bernhardswald

In der Gemeinderatssitzung vom 08.02.2023 wurde über die Umsetzung des „Wind an Land Gesetz“ der Bundesregierung diskutiert.

Die Nutzung der Windkraft in Bayern ist mehr als überfällig. Die einseitige Fokussierung auf Atomstrom und Gaskraftwerke hat Bayern nun in eine Lage gebracht, bei der der Wohlstand akut gefährdet ist.

Für Bernhardswald geht es jetzt vorrangig um eine mögliche Nutzung von Windkraft im Kreuther Forst und im Kürner Wald

Bereits am Dienstag 07.02.2023 hat sich der Gemeinderat in Beratzhausen ein Bild von einem Windrad machen können. Hier könnten wir uns aus der nähe über die Funktionsweise der Anlage und Anforderungen an den Bau informieren.

Die besichtiget Anlage war ca. 150m hoch und hat eine Leistung von 3 MW.

Windanlage in Beratzhausen mit 3MW Leistung

Wir haben uns anhand des Potential für Windanlagen dazu entschieden den Kreuther Forst und den Kürner Wald als Windvorranggebiete für das Windenergieflächenbedarfsgesetz zu melden. In diesen Gebieten sollen dann zukünftig nach vereinfachten Verfahren Windanlagen gebaut werden können.

Baurechtlich sind Windkraftanlagen in Windvorranggebieten durch den § 249 BauGB ab 01.02.2023
privilegiert. Um die Umsetzung einer Windkraftanlage nicht durch Bebauung zu gefährden, lösen
Windvorranggebiete einen „Sperrpuffer“ von 800,00m aus.

Mit der Meldung dieser Flächen kommt die Gemeinde der Vorgabe von 1,8% der Fläche als Windvorranggebiet nach.

Hier auch ein paar Fakten zu den Kosten von Windkraft im Vergleich zu anderen Energieträger. Es gibt es eine Untersuchung des Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags aus 2021. Hierfür wird eine Analyse des Fraunhofer Institut herangezogen die zeigt das die reinen Produktionskosten für Atomstrom bis zu 4 mal so hoch sind wie von Windkraftanlagen an Land. Es ist zu erwarten das durch die gestiegenen Preise für Gas und Öl die Kostenschere noch weiter auseinander geht.

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